Sowohl das klinisch-psychologische, als auch das psychotherapeutische Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten und wird mit 120 Euro pro Einheit verrechnet.
Paar- und Angehörigengespräche werden mit 90 Minuten angesetzt, damit alle Beteiligten ausreichend zu Wort kommen können und sich gehört fühlen (160 Euro).
Bei einer klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung ist eine Teilrückerstattung durch die Krankenkasse möglich, derzeit sind das bei der ÖGK
33,70 € pro Einheit. Die BVAEB erstattet aktuell 50,20 €, die SVS 50 € (Stand 2026).
Genauere Informationen dazu erhalten Sie gerne beim Erstgespräch oder bei Ihrem Versicherungsträger.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, klären Sie die Kostenübernahme bitte mit Ihrer Versicherung ab.
Coaching-Einheiten dauern 60 Minuten und werden mit 180 Euro (gem. § 6 Abs. 1ZI.27 UStG) verrechnet. Hierfür gibt es keine Kostenzuschüsse.
Selbsterfahrung für Klinische PsychologInnen in Ausbildung unter Supervision und für angehende PsychotherapeutInnen im Psychotherapeutischen Propädeutikum wird mit 100 Euro pro Einheit verrechnet.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Da die vereinbarten Stunden exklusiv nur für Sie reserviert sind und ich die Termine kurzfristig nicht mehr neu vergeben kann, bitte ich um Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.